ChristanE
2004-05-25 21:58:06 UTC
Es lebe Deine Intoleranz oder kannst Du beweisen, daß solche
Gechichten pauschal nicht der hiesigen Gesetzeslage (D) entsprechen
würden?
Sofern meine Quelle nicht veraltet ist, steht im StGBGechichten pauschal nicht der hiesigen Gesetzeslage (D) entsprechen
würden?
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten.
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf
vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen
ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den
Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift
bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Aber da auch Georg Genders für seine Geschichte Lob und Anerkennung erhalten
hat...
http://www.netparadise.net/eroticstories_mainpages/pages_de/story_de.htm